Bahnordnung

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. Juni 2023 14:42

Den Anweisungen des Personals sowie den Flaggensignalen ist unbedingt Folge zu leisten.

Das Tragen eines Vollvisier-Integralhelms sowie einer Sturmhaube (aus hygienischen Gründen) ist Pflicht.

Weitere Kleidungsstücke wie Schals usw. sind abzulegen oder entsprechend zu fixieren.

Lange Haare sind unter Helm und Bekleidung zu tragen. Lose Gegenstände dürfen auf keinen Fall mitgeführt werden (sind beim Streckenpersonal abzugeben).

In der Boxengasse ist Schritttempo zu fahren.

Das Verlassen des Karts während des Fahrbetriebs ist strengstens untersagt.

Bei mutwilliger Zerstörung von jeglichem Inventar ist der Verursacher zum
Schadenersatz verpflichtet.

Für verschmutzte oder beschädigte Kleidung wird keine Haftung seitens des Betreibers der Bahn und dessen Mitarbeitern übernommen.

Das Nutzen der Anlage – insbesondere das Fahren auf der Strecke – erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betreiber der Bahn und dessen Mitarbeiter sind ausgeschlossen.

Das Fahren im alkoholisierten Zustand ist absolut untersagt.

Bei Gelblichtphase ist Schritttempo zu fahren und absolutes Überholverbot einzuhalten.

Nach Umschalten der Ampelanlage auf Rot ist die Runde im gemäßigten Tempo zu Ende zu fahren sowie mit Schritttempo in die Boxengasse einfahren.

Die Nichteinhaltung der Bahnordnung hat eine Verwarnung in der Boxengasse oder die Disqualifikation zur Folge. Verfallene Runden werden nicht ersetzt.

Mit dem Erwerb eines Tickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.